1. Home
  2. Knowledge Base
  3. FAQ
  4. FAQ Transformationsprozess
  5. Wie unterscheidet sich die unmittelbare Dienstvorgesetzteneigenschaft der Regionalleitung von der mittelbaren Dienstvorgesetzteneigenschaft der Bereichsleitung „Pastoral und Bildung“?

Wie unterscheidet sich die unmittelbare Dienstvorgesetzteneigenschaft der Regionalleitung von der mittelbaren Dienstvorgesetzteneigenschaft der Bereichsleitung „Pastoral und Bildung“?

Die Frage nimmt Bezug auf Art. 3 § 3 (5) des Bistumsstatuts:  

(5) Die Regionalleitungen nehmen die unmittelbare Dienstvorgesetzteneigenschaft für die Leitungspersonen der der Region zugeordneten Einrichtungen wahr. Die mittelbare Dienstvorgesetzteneigenschaft wird von der Bereichsleitung „Pastoral und Bildung“ wahrgenommen.  

Mit „unmittelbarer Dienstvorgesetzteneigenschaft“ wird die Aufgabe der/s unmittelbaren Dienstvorgesetzten beschrieben. Die „mittelbare Dienstvorgesetzteneigenschaft“ beschreibt die Aufgabe der/s nächsthöheren Dienstvorgesetzten. Im Falle der Regionalleitungen wäre dies eigentlich der Generalvikar als deren Dienstvorgesetzter. Das Statut regelt dies abweichend, so dass diese Funktion für die der Region zugeordneten Einrichtungen bzw. deren Leitungspersonal von der Bereichsleitung ‚Pastoral und Bildung‘ wahrgenommen wird!

Was this article helpful?

Related Articles

Hinterlasse einen Kommentar

Mitmachen

Du hast eine Frage, deren Antwort ins FAQ aufgenommen werden sollte?

Das Glossar sollte um einen Begriff erweitert werden?

Inhalte vorschlagen

Noch Fragen?

Du hast weitere Fragen? Die Information, die du suchst, lässt sich nicht finden?
Schreibe uns
Nach oben