Die Frage nimmt Bezug auf Art. 3 § 3 (5) des Bistumsstatuts:
(5) Die RegionalleitungenDie neuformierten fünf RegionenDie Regionen repräsentieren und vernetzen das kirchliche Leben in i... nehmen die unmittelbare Dienstvorgesetzteneigenschaft für die Leitungspersonen der der RegionDie Regionen repräsentieren und vernetzen das kirchliche Leben in ihrem Bereich, fördern dessen Au... zugeordneten Einrichtungen wahr. Die mittelbare Dienstvorgesetzteneigenschaft wird von der Bereichsleitung „Pastoral und Bildung“ wahrgenommen.
Mit „unmittelbarer Dienstvorgesetzteneigenschaft“ wird die Aufgabe der/s unmittelbaren Dienstvorgesetzten beschrieben. Die „mittelbare Dienstvorgesetzteneigenschaft“ beschreibt die Aufgabe der/s nächsthöheren Dienstvorgesetzten. Im Falle der RegionalleitungenDie neuformierten fünf RegionenDie Regionen repräsentieren und vernetzen das kirchliche Leben in i... wäre dies eigentlich der Generalvikar als deren Dienstvorgesetzter. Das Statuteigentlich: Statut für die kurialen Leitungsstrukturen des Bistums Limburg, für die Regionen und f... regelt dies abweichend, so dass diese Funktion für die der RegionDie Regionen repräsentieren und vernetzen das kirchliche Leben in ihrem Bereich, fördern dessen Au... zugeordneten Einrichtungen bzw. deren Leitungspersonal von der Bereichsleitung ‚Pastoral und Bildung‘ wahrgenommen wird!
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