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Was bedeuten die beiden Entscheidungsmodi R2 und LB1?

Der zentrale Unterschied liegt in der Verortung der Steuerung. Bei R2 ist die Regionalleitung die/der Dienstvorgesetzte der Einrichtungsleitung. Bei LB 1 bleibt diese Funktion beim Leistungsbereich Pastoral und Bildung. Eine deutlich engere Verzahnung zwischen Regionen und Leistungsbereich als bisher ist in beiden Modellen vorgesehen.

Das Bistumsstatut regelt hier: „Die Regionalleitungen nehmen die unmittelbare Dienstvorgesetzteneigenschaft für die Leitungspersonen der Region zugeordneten Einrichtungen wahr. Die mittelbare Dienstvorgesetzteneigenschaft wird von der Bereichsleitung „Pastoral und Bildung“ wahrgenommen.“
(Art 3 §3 Abs. 5 Bistumsstatut).

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