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Braucht es keine Ausschreibung nach einer Stellenbeschreibung und -bewertung mehr?

Derzeit erfolgt eine Überführung der bisherigen in die neue Struktur. Hier haben alle Mitarbeitenden einen Anspruch auf die Zuweisung einer Stelle. Die im Rahmen der Interessensbekundung geäußerten Wünschen werden dabei, soweit als möglich berücksichtigt. Künftige Stellen werden im gewohnten Verfahren ausgeschrieben.

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