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Beratung- und Entscheidungsteams

Die Regelungen dazu finden sich im Bistumsstatut. Das Bistumsteam setzt zur Unterstützung in der Wahrnehmung seiner Aufgaben Beratungs- und Entscheidungsteams ein. Diese treten anstelle der bisherigen Kammern. Über die Aufgabenstellung, Zusammensetzung und Arbeitsweise entscheidet das Bistumsteam. Bei der Zusammensetzung soll die fachliche Expertise und regionale Perspektive Berücksichtigung finden. Bis zur Einrichtung und Besetzung von Beratungs- und Entscheidungsteams nehmen die Pastoralkammer, die Personalkammern, die Finanzkammer sowie der Ausschuss Bau und Liegenschaften nach Maßgabe der jeweils geltenden Satzungen die Aufgaben wahr.

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