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Geschäftsverteilungsplan

Der Organisations- und Geschäftsverteilungsplan regelt die Verteilung der Aufgaben und Befugnisse innerhalb der Organisation. Er beschreibt, wofür die Leistungs- und Querschnittsbereich sowie der Stabsbereich jeweils zuständig sind. Laut Bistumsstatut wird er vom Generalvikar und dem/der Bischöflichen Bevollmächtigten im Rahmen der Vorgaben des Bistumsteams erlassen, jährlich überprüft und ggf. angepasst. In der aktuellen Übergangsphase gilt der bisherige Geschäftsverteilungsplan mit Stand 01.01.2023 weiter, bis neue Regelungen getroffen werden.

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