Regionalleitung

Die neuformierten fünf Regionen im Bistum werden jeweils von einem Team aus zwei Personen geleitet. Zusammen bilden sie die Regionalleitung und entsenden eine Vertretung ins Bistumsteam. Entscheidungen werden von der Regionalleitung möglichst konsensual getroffen. Gewählt wird die Regionalleitung vom Regionalsynodalrat für fünf Jahre Sie bedürfen der Bestätigung durch den Bischof. Bis ins 1. Quartal 2024 ist die Regionalleitung eine Vorläufige und nennt sich Regionenvertretung. Erst nach den PGR-Wahlen im Herbst 2023 werden sich die Regionalsynodalräte konstituieren und 2024 eine Regionalleitung wählen.

Die ausführlichen Regelungen zur Regionalleitung können im Bistumsstatut Artikel 3 § 2 nachgelesen werden.

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