Die RegionenDie Regionen repräsentieren und vernetzen das kirchliche Leben in ihrem Bereich, fördern dessen Au... repräsentieren und vernetzen das kirchliche Leben in ihrem Bereich, fördern dessen Ausgestaltung, wirken mit an der Leitung des Bistums und sorgen für die Umsetzung bistumsweiter Beschlüsse in ihrem Bereich.
Artikel 3 – Grundsätze, Aufbau und Leitung der Regionen
§ 1 Aufgaben der Region
(1) Aufgabe der RegionDie Regionen repräsentieren und vernetzen das kirchliche Leben in ihrem Bereich, fördern dessen Au... ist es, im Rahmen der auf Bistumsebene vereinbarten Strategien und Richtlinien eine auf die Struktur der RegionDie Regionen repräsentieren und vernetzen das kirchliche Leben in ihrem Bereich, fördern dessen Au... abgestimmte Pastoral und entsprechende Bildungsangebote zu entwickeln.
(2) Die RegionDie Regionen repräsentieren und vernetzen das kirchliche Leben in ihrem Bereich, fördern dessen Au... wirkt mit an der Leitung des Bistums und entsendet eine Vertreterin/einen Vertreter in das BistumsteamDas Bistumsteam ist das höchste kuriale Leitungsgremium im Sinne des c. 469 CIC. Zusammensetzung, A... und sorgt für die Durchführung von Entscheidungen mit bistumsweiter Geltung in der RegionDie Regionen repräsentieren und vernetzen das kirchliche Leben in ihrem Bereich, fördern dessen Au... und berichtet aus der RegionDie Regionen repräsentieren und vernetzen das kirchliche Leben in ihrem Bereich, fördern dessen Au... im BistumsteamDas Bistumsteam ist das höchste kuriale Leitungsgremium im Sinne des c. 469 CIC. Zusammensetzung, A....
(3) Die RegionDie Regionen repräsentieren und vernetzen das kirchliche Leben in ihrem Bereich, fördern dessen Au... koordiniert die Arbeit der kirchlichen Einrichtungen und Dienststellen in ihrem Bereich und organisiert die Zusammenarbeit mit Ordensgemeinschaften, kirchlichen Gruppen und Verbänden. Sie pflegt ökumenische Kontakte und gemeinsame Aktivitäten mit anderen Kirchen und Religionsgemeinschaften.
(4) Die RegionDie Regionen repräsentieren und vernetzen das kirchliche Leben in ihrem Bereich, fördern dessen Au... sorgt für eine aufgabenbezogene Vernetzung mit anderen gesellschaftlichen Akteuren in der RegionDie Regionen repräsentieren und vernetzen das kirchliche Leben in ihrem Bereich, fördern dessen Au... und sorgt für eine angemessene Repräsentanz der katholischen Kirche in der Öffentlichkeit und im gesellschaftlichen Leben, um den kirchlichen Auftrag sichtbar und wirksam werden zu lassen.
(5) Darüber hinaus übernimmt die RegionDie Regionen repräsentieren und vernetzen das kirchliche Leben in ihrem Bereich, fördern dessen Au... jene Aufgaben, die ihr auf Dauer übertragen werden oder die sie selber mit ihren Mitteln aufbaut und ausgestaltet.
(6) Die Dienste der Caritas sind ein wesentliches Element der Kirche von Limburg. Die RegionDie Regionen repräsentieren und vernetzen das kirchliche Leben in ihrem Bereich, fördern dessen Au... kooperiert deshalb eng mit den jeweils für die RegionDie Regionen repräsentieren und vernetzen das kirchliche Leben in ihrem Bereich, fördern dessen Au... zuständigen Caritasverbänden.
§ 2 Leitung der Region
(1) Die RegionDie Regionen repräsentieren und vernetzen das kirchliche Leben in ihrem Bereich, fördern dessen Au... wird von einem Team aus zwei Personen geleitet. Ein mit Generalvikar und dem/der Bischöflichen Bevollmächtigten und dem Regionalsynodalrat abgestimmter GeschäftsverteilungsplanDer Organisations- und Geschäftsverteilungsplan regelt die Verteilung der Aufgaben und Befugnisse i... regelt die Aufgabenverteilung.
(2) Entscheidungen werden möglichst konsensual getroffen. Sofern eine Einigung zwischen den RegionalleitungenDie neuformierten fünf RegionenDie Regionen repräsentieren und vernetzen das kirchliche Leben in i... nicht zustande kommt, entscheiden – auf Antrag nach Konsultation des Bistumsteams –Generalvikar und Bischöfliche/r Bevollmächtigte/r.
(3) Die RegionalleitungenDie neuformierten fünf RegionenDie Regionen repräsentieren und vernetzen das kirchliche Leben in i... werden auf Zeit (ad quinquennium) vom Regionalsynodalrat gewählt und bedürfen der Bestätigung durch den Bischof. Näheres regelt die entsprechende Wahlordnung.
(4) Eine einmalige Wiederwahl ist möglich.
(5) Von den beiden RegionalleitungenDie neuformierten fünf RegionenDie Regionen repräsentieren und vernetzen das kirchliche Leben in i... muss mindestens eine Person einer pastoralen Berufsgruppe angehören (Priester, Diakon, Pastoral- oder Gemeindereferent/in).
§ 3 Aufgaben der Leitung der Regionen
(1) Die Leitung erfolgt im Team und wird im Zusammenwirken mit dem Regionalsynodalrat wahrgenommen. Das Nähere regelt die Synodalordnung.
(2) Das Team der RegionalleitungenDie neuformierten fünf RegionenDie Regionen repräsentieren und vernetzen das kirchliche Leben in i... sorgt für die Wahrnehmung der Aufgaben der RegionDie Regionen repräsentieren und vernetzen das kirchliche Leben in ihrem Bereich, fördern dessen Au... und berichtet darüber dem Regionalsynodalrat, der die Strategie, die zentralen Personalentscheidungen auf der Ebene der RegionDie Regionen repräsentieren und vernetzen das kirchliche Leben in ihrem Bereich, fördern dessen Au... und den Haushalt der RegionDie Regionen repräsentieren und vernetzen das kirchliche Leben in ihrem Bereich, fördern dessen Au... verantwortet.
(3) Die RegionalleitungenDie neuformierten fünf RegionenDie Regionen repräsentieren und vernetzen das kirchliche Leben in i... nehmen die Dienstvorgesetzteneigenschaft für das Personal auf der Ebene der RegionDie Regionen repräsentieren und vernetzen das kirchliche Leben in ihrem Bereich, fördern dessen Au... wahr.
(4) Unbeschadet der Dienstvorgesetzteneigenschaft des Bischofs und der Bereichsleitung
„Personalmanagement und -einsatz“ für die Pfarrer führt und dokumentiert die RegionalleitungDie neuformierten fünf RegionenDie Regionen repräsentieren und vernetzen das kirchliche Leben in i... im Auftrag der Bereichsleitung mit den kanonischen Pfarrern und den Leitern der Gemeinden von Katholiken anderer Muttersprache regelmäßige Dienstgespräche, in denen die verbindliche Zusammenarbeit der Pfarreien und der Gemeinden von Katholiken anderer Muttersprache mit der RegionDie Regionen repräsentieren und vernetzen das kirchliche Leben in ihrem Bereich, fördern dessen Au... thematisiert wird. Es werden überdies regelmäßig die Wahrnehmung der mit der Leitungsverantwortung verbundenen Aufgaben und die erforderlichen Unterstützungsleistungen durch RegionDie Regionen repräsentieren und vernetzen das kirchliche Leben in ihrem Bereich, fördern dessen Au... und Bistum erörtert.
(5) Die RegionalleitungenDie neuformierten fünf RegionenDie Regionen repräsentieren und vernetzen das kirchliche Leben in i... nehmen die unmittelbare Dienstvorgesetzteneigenschaft für die Leitungspersonen der der RegionDie Regionen repräsentieren und vernetzen das kirchliche Leben in ihrem Bereich, fördern dessen Au... zugeordneten Einrichtungen wahr. Die mittelbare Dienstvorgesetzteneigenschaft wird von der Bereichsleitung „Pastoral und Bildung“ wahrgenommen.
(6) Die RegionalleitungenDie neuformierten fünf RegionenDie Regionen repräsentieren und vernetzen das kirchliche Leben in i... verantworten den vom Regionalsynodalrat verabschiedeten Haushalt der RegionDie Regionen repräsentieren und vernetzen das kirchliche Leben in ihrem Bereich, fördern dessen Au.... Es gilt die Haushaltsordnung des Bistums Limburg.
(7) Die RegionalleitungenDie neuformierten fünf RegionenDie Regionen repräsentieren und vernetzen das kirchliche Leben in i... berichten dem Regionalsynodalrat über die Umsetzung seiner Beschlüsse, die Umsetzung der Strategien und die Mittelverwendung.
(8) Eine der RegionalleitungenDie neuformierten fünf RegionenDie Regionen repräsentieren und vernetzen das kirchliche Leben in i... vertritt die RegionDie Regionen repräsentieren und vernetzen das kirchliche Leben in ihrem Bereich, fördern dessen Au... im BistumsteamDas Bistumsteam ist das höchste kuriale Leitungsgremium im Sinne des c. 469 CIC. Zusammensetzung, A....
(9) Die RegionalleitungenDie neuformierten fünf RegionenDie Regionen repräsentieren und vernetzen das kirchliche Leben in i... vertreten die katholische Kirche in der RegionDie Regionen repräsentieren und vernetzen das kirchliche Leben in ihrem Bereich, fördern dessen Au....
§ 5 Regionenteam
(1) Aus je einer der RegionalleitungenDie neuformierten fünf RegionenDie Regionen repräsentieren und vernetzen das kirchliche Leben in i... der fünf RegionenDie Regionen repräsentieren und vernetzen das kirchliche Leben in ihrem Bereich, fördern dessen Au... wird ein Regionenteam Die fünf Regionen entsenden jeweils eine Regionenvertretung in das sogenannte Regionenteam. Diese... gebildet, um die Arbeitsweise der RegionenDie Regionen repräsentieren und vernetzen das kirchliche Leben in ihrem Bereich, fördern dessen Au... aufeinander abzustimmen, gemeinsame Herausforderungen zu identifizieren und Lösungen zu erarbeiten.
(2) Das Regionenteam Die fünf Regionen entsenden jeweils eine Regionenvertretung in das sogenannte Regionenteam. Diese... tagt mindestens viermal im Jahr, davon mindestens einmal gemeinsam mit dem Generalvikar oder dem/der Bischöflichen Bevollmächtigten sowie je einer Bereichsleitung
„Personalmanagement und -einsatz“ und „Pastoral und Bildung“. Näheres regelt die Geschäftsordnung des Regionenteams.
(3) Die Beschlüsse werden möglichst einvernehmlich getroffen. Wo dies nicht gelingt, kann das BistumsteamDas Bistumsteam ist das höchste kuriale Leitungsgremium im Sinne des c. 469 CIC. Zusammensetzung, A... um Entscheidung gebeten werden.
aus: Statuteigentlich: Statut für die kurialen Leitungsstrukturen des Bistums Limburg, für die Regionen und f... für die kurialen Leitungsstrukturen des Bistums Limburg, für die RegionenDie Regionen repräsentieren und vernetzen das kirchliche Leben in ihrem Bereich, fördern dessen Au... und für das Bischöfliche Ordinariat Limburg (Bistumsstatuteigentlich: Statut für die kurialen Leitungsstrukturen des Bistums Limburg, für die Regionen und f...)