Der Besetzungsprozess läuft derzeit. Die Kompetenzen der Fachteamleitungen sind im Bistumsstatut beschrieben:
„Die Fachteamleitungen sind in den Leistungsbereichen den Fachbereichsleitungen, in den Querschnittsbereichen und dem Stabsbereich der Bereichsleitung unmittelbar verantwortlich und unterrichten sie über alle wesentlichen Vorgänge in ihrem Fachteam. Fragen von grundsätzlicher Bedeutung und wesentliche Entscheidungen werden auf Grundlage gemeinsamer Beratung getroffen. Das Letztentscheidungsrecht liegt bei der Fachbereichsleitung bzw. der Bereichsleitung.“
(Art. 2 §6 Ab. 2) https://trafo3.info/wissensbasis-artikel/bistumsstatut/
„Mitarbeitende mit Leitungsaufgaben (insbesondere Regional- und Bereichsleitungen; Fachzentrums-, Fachbereichs- und Teamleitungen) sind innerhalb ihres Aufgabengebiets sachlich und personell weisungsbefugt und haben dafür zu sorgen, dass die zugewiesenen Aufgaben rechtzeitig, richtig und wirtschaftlich erfüllt werden.Sie müssen die Erledigung der Aufgaben aus eigener Initiative fördern, die Entwicklung beobachten, Vorschläge erarbeiten, Ziele setzen und fortschreiben und die Bearbeitung koordinieren und beaufsichtigen. Sie haben ferner für einen reibungslosen Arbeitsablauf und für die Unterrichtung, Anleitung und den zweckmäßigen Einsatz ihrer Mitarbeitenden zu sorgen.Berührt ein Vorgang auch das Aufgabengebiet eines anderen Bereichs, sollen die im Team agierenden Leitungen gegenüber Dritten einen einheitlichen Standpunkt vertreten. Gleiches soll auch für die Äußerungen gelten.„
(Art. 9 §3 Ab. 3) https://trafo3.info/wissensbasis-artikel/bistumsstatut/