Der zentrale Unterschied liegt in der Verortung der Steuerung. Bei R2 ist die RegionalleitungDie neuformierten fünf RegionenDie Regionen repräsentieren und vernetzen das kirchliche Leben in i... die/der Dienstvorgesetzte der Einrichtungsleitung. Bei LB 1 bleibt diese Funktion beim Leistungsbereich Pastoral und Bildung. Eine deutlich engere Verzahnung zwischen RegionenDie Regionen repräsentieren und vernetzen das kirchliche Leben in ihrem Bereich, fördern dessen Au... und Leistungsbereich als bisher ist in beiden Modellen vorgesehen.

Das Bistumsstatuteigentlich: Statut für die kurialen Leitungsstrukturen des Bistums Limburg, für die Regionen und f... regelt hier: „Die RegionalleitungenDie neuformierten fünf RegionenDie Regionen repräsentieren und vernetzen das kirchliche Leben in i... nehmen die unmittelbare Dienstvorgesetzteneigenschaft für die Leitungspersonen der RegionDie Regionen repräsentieren und vernetzen das kirchliche Leben in ihrem Bereich, fördern dessen Au... zugeordneten Einrichtungen wahr. Die mittelbare Dienstvorgesetzteneigenschaft wird von der Bereichsleitung „Pastoral und Bildung“ wahrgenommen.“
(Art 3 §3 Abs. 5 Bistumsstatuteigentlich: Statut für die kurialen Leitungsstrukturen des Bistums Limburg, für die Regionen und f...).
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